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Evangelische Kirchengemeinde Weinheim + Albert-Ludwig-Grimm-Straße 16 + 69469 Weinheim
 

Die Kirchengemeinde bildet folgende ständige Ausschüsse:

  • einen Hauptausschuss,
    Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse des Kirchengemeinderates, unterstützt die Vorsitzendene bei der Vorbereitung der Sitzungen des Kirchengemeinderates, bereitet Personalentscheidungen des Kirchengemeinderates vor und berät Angelegenheiten, die für das Leben der Kirchengemeinde von Bedeutung sind.

  • einen Finanz- und Strukturausschuss,
    Der Finanz- und Strukturausschuss berät den Kirchengemeinderat in allen Finanzangelegenheiten. Er erstellt im Benehmen mit den Ältestenkreisen und den anderen ständigen Ausschüssen den Entwurf des Haushalts- und Stellenplans zur Beratung und Beschlussfassung im Kirchengemeinderat unter Berücksichtigung der Aufteilung in zentrale und dezentrale Mittel nach §6 der Satzung. Der Finanzausschuss überwacht den Vollzug des Haushaltsplans; er wird dabei durch das Kirchengemeindeamt unterstützt.
    Zusätzlich hat der Ausschuss die Aufgabe, die Folgen der verminderten Steuerzuweisungen teilweise abzufangen. Dies geschieht, in dem über strukturelle Veränderungen im Bereich der Kirchengemeinde beraten wird, der zu höheren Einnahmen bzw. zur Reduzierung der Personalkosten und sächlichen Ausgaben der Kirchengemeinde führen soll.

  • einen Bauausschuss,
    Der Bauauschuss erstellt vor Beschlussfassung des Haushaltsplanes im Benehmen mit den Ältestenkreisen eine Dringlichkeitsliste mit Kostenschätzungen über die laufenden und einmaligen Maßnahmen zur Bauunterhaltung der Gebäude, die im Eigentum der Kirchengemeinde stehen. Er legt diese Prioritätenliste dem Finanzausschuss zur Beratung vor. Der Kirchengemeinderat entscheidet, welche Maßnahmen in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Zur Kostenermittlung können Fachleute hinzugezogen werden.

  • einen Diakonieausschuss & Kindergartenausschuss,
    Der Diakonieausschuss ist im Rahmen der landeskirchlichen Ordnungen und der vom Diakonischen Werk in Baden erlassenen Richtlinien und Empfehlungen verantwortlich für die diakonische Arbeit in der Kirchengemeinde. Der Diakonieausschuss berät nach Vorlage durch das Kirchengemeindeamt den Stellenplan für den Bereich der Diakonie, insbesondere der Kindergärten, im Einvernehmen mit den Ältestenkreisen zur Vorlage an den Finanzausschuss für den Haushaltsplanentwurf. Er berät den Finanzausschuss bei der Erstellung des Haushaltsplanes für den diakonischen Bereich. Er berät den Bauausschuss über notwendige bauliche Maßnahmen. Er wirkt über seine Mitglieder in den Ältestenkreisen beratend mit bei der Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Diakonie. Er berät den Kirchengemeinderat in allen diakonischen Angelegenheiten und empfiehlt Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit diakonischen und sozialen Einrichtungen anderer Träger.

  • einen Ausschuss Bodelschwingh-Heim Sondervermögen.






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