| Die Kirchengemeinde bildet folgende ständige
Ausschüsse:
- einen
Hauptausschuss,
Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse
des Kirchengemeinderates, unterstützt die Vorsitzendene
bei der Vorbereitung der Sitzungen des Kirchengemeinderates,
bereitet Personalentscheidungen des Kirchengemeinderates
vor und berät Angelegenheiten, die für
das Leben der Kirchengemeinde von Bedeutung sind.
- einen
Finanz- und Strukturausschuss,
Der Finanz- und Strukturausschuss berät den Kirchengemeinderat
in allen Finanzangelegenheiten. Er erstellt im Benehmen
mit den Ältestenkreisen und den anderen ständigen
Ausschüssen den Entwurf des Haushalts- und Stellenplans
zur Beratung und Beschlussfassung im Kirchengemeinderat
unter Berücksichtigung der Aufteilung in zentrale
und dezentrale Mittel nach §6 der Satzung.
Der Finanzausschuss überwacht den Vollzug des Haushaltsplans;
er wird dabei durch das Kirchengemeindeamt unterstützt.
Zusätzlich hat der Ausschuss die Aufgabe,
die Folgen der verminderten Steuerzuweisungen teilweise
abzufangen. Dies geschieht, in dem über strukturelle
Veränderungen
im Bereich der Kirchengemeinde beraten wird, der zu
höheren
Einnahmen bzw. zur Reduzierung der Personalkosten und
sächlichen Ausgaben der Kirchengemeinde führen
soll.
- einen
Bauausschuss,
Der Bauauschuss erstellt vor Beschlussfassung des
Haushaltsplanes im Benehmen mit den Ältestenkreisen
eine Dringlichkeitsliste mit Kostenschätzungen über
die laufenden und einmaligen Maßnahmen zur
Bauunterhaltung der Gebäude, die im Eigentum
der Kirchengemeinde stehen. Er legt diese Prioritätenliste
dem Finanzausschuss zur
Beratung vor. Der Kirchengemeinderat entscheidet,
welche Maßnahmen in den Haushaltsplan aufgenommen
werden. Zur Kostenermittlung können Fachleute
hinzugezogen werden.
- einen
Diakonieausschuss & Kindergartenausschuss,
Der Diakonieausschuss ist im Rahmen der landeskirchlichen
Ordnungen und der vom Diakonischen
Werk in Baden erlassenen Richtlinien und Empfehlungen
verantwortlich für die diakonische Arbeit in
der Kirchengemeinde. Der Diakonieausschuss berät
nach Vorlage durch das Kirchengemeindeamt den Stellenplan
für den Bereich der Diakonie, insbesondere
der Kindergärten,
im Einvernehmen mit den Ältestenkreisen zur
Vorlage an den Finanzausschuss für
den Haushaltsplanentwurf. Er berät den Finanzausschuss
bei der Erstellung des Haushaltsplanes für
den diakonischen Bereich. Er berät den Bauausschuss über
notwendige bauliche Maßnahmen. Er wirkt
über seine Mitglieder in den Ältestenkreisen
beratend mit bei der Einstellung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Bereich der Diakonie. Er berät den
Kirchengemeinderat in allen diakonischen Angelegenheiten
und empfiehlt Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
diakonischen und sozialen Einrichtungen anderer Träger.
- einen
Ausschuss Bodelschwingh-Heim Sondervermögen.
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